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Auf dem Badge steht nur, wen man anrufen kann.

Das Konzept folgt konsequent dem Prinzip der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Gespeichert

Die Kontaktinformation der Bezugsperson oder betreuenden Einrichtung

Nicht gespeichert

  • Kein Name der Person
  • Keine Diagnose
  • Kein Geburtsdatum
  • Keine Adresse der Person
  • Keine Scan-Protokolle
  • Keine Standortdaten
  • Keine Nutzerkonten
  • Kein Tracking jeder Art

Verlust bleibt folgenlos

Ohne Zusatzwissen lässt sich der Badge keiner Person zuordnen. Geht er verloren, werden keine sensiblen Daten offengelegt, denn es sind keine vorhanden.

Auslesbar wie eine Bankkarte

Jedes Smartphone in Reichweite kann einen NFC-Tag lesen, wie bei kontaktlosen Bankkarten. Deshalb gehören nur Kontaktdaten der Bezugsperson auf den Badge.

Rechtliche Prüfung vor Ort

Weil keine personenbezogenen Daten auf dem Badge stehen, entfällt für Einrichtungen ein Teil der sonst nötigen datenschutzrechtlichen Prüfung. Welcher Teil das konkret ist, hängt vom Einsatzkontext ab. Eine Prüfung wird trotzdem empfohlen, besonders bei Minderjährigen und in Pflegeeinrichtungen, mit Blick auf Einwilligung und Freiwilligkeit.