Auf dem Badge steht nur, wen man anrufen kann.
Das Konzept folgt konsequent dem Prinzip der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Gespeichert
Die Kontaktinformation der Bezugsperson oder betreuenden Einrichtung
Nicht gespeichert
- Kein Name der Person
- Keine Diagnose
- Kein Geburtsdatum
- Keine Adresse der Person
- Keine Scan-Protokolle
- Keine Standortdaten
- Keine Nutzerkonten
- Kein Tracking jeder Art
Verlust bleibt folgenlos
Ohne Zusatzwissen lässt sich der Badge keiner Person zuordnen. Geht er verloren, werden keine sensiblen Daten offengelegt, denn es sind keine vorhanden.
Auslesbar wie eine Bankkarte
Jedes Smartphone in Reichweite kann einen NFC-Tag lesen, wie bei kontaktlosen Bankkarten. Deshalb gehören nur Kontaktdaten der Bezugsperson auf den Badge.
Rechtliche Prüfung vor Ort
Weil keine personenbezogenen Daten auf dem Badge stehen, entfällt für Einrichtungen ein Teil der sonst nötigen datenschutzrechtlichen Prüfung. Welcher Teil das konkret ist, hängt vom Einsatzkontext ab. Eine Prüfung wird trotzdem empfohlen, besonders bei Minderjährigen und in Pflegeeinrichtungen, mit Blick auf Einwilligung und Freiwilligkeit.